Grabarten

Stellen Sie sich vor: Sie kaufen sich ein Haus, das Sie sich nicht selbst ausgesucht haben, das Sie vielleicht sogar noch nie gesehen haben. Das würden Sie niemals tun, sagen Sie? Damit sind Sie bestimmt nicht allein.

Umso überraschender ist es jedoch, dass sich viele Menschen Zeit ihres Lebens keinen einzigen Gedanken hinsichtlich ihrer letzten Ruhestätte machen. Demnach bleibt für die Angehörigen die Qual der Wahl zwischen Urnen- und Sargbestattung oft noch die leichteste. Denn für jede der beiden Bestattungsarten gibt es jeweils verschiedene Beisetzungsformen.

Damit aus Ihrem Grab dereinst ein besonderer Ort der Würdigung Ihres Lebens und des persönlichen Gedenkens werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Optionen zu beschäftigen. Vielleicht unternehmen Sie mit Ihren Angehörigen sogar einen kleinen Spaziergang über unseren Friedhof und treffen diese bedeutungsvolle Entscheidung gemeinsam?

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der unterschiedlichen Grabstätten.

Begriffserklärung:

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Grabstelle nicht erneut belegt werden darf. Die Ruhezeit soll sowohl den Vergang des menschlichen Leichnams gewährleisten (soweit es sich um eine Sargbestattung handelt), als auch eine angemessene Totenehrung ermöglichen.

Als Nutzungszeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dessen Verlauf der Nutzungsberechtigte (Grabstelleninhaber) über die Grabstätte im Rahmen der Friedhofsbestimmungen verfügen darf. Bei Reihengräbern ist die Nutzungszeit auf die Dauer der Ruhezeit begrenzt. Bei Wahlgräbern ist sie verlängerbar, z. B. für weitere Beerdigungen.