Ein Todesfall hat auch eine weltliche Seite: Der Nachlass eines Menschen muss unter seinen Familienangehörigen aufgeteilt werden. Besonders, wenn es dabei um größere Vermögen oder Immobilien geht, sollte man sich im Voraus über das Deutsche Erbrecht informieren.

Als Teil des Bürgerlichen Rechts legt das Deutsche Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge fest. Diese setzt in jedem Fall ein, auch dann, wenn ein Testament verfasst wurde. Allerdings steht den gesetzlichen Erben nur der gesetzlich festgelegte Pflichtteil des Erbes zu, wenn ein von der Erbfolge abweichendes Testament vorliegt. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Er muss in bar ausgezahlt werden.

Die gesetzliche Erbfolge legt folgende Ordnung fest: 

Erben erster Ordnung:
Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe

Erben dritter Ordnung:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine

Nach einer Gesetzesreform werden Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, höher am Erbe beteiligt. Genauere Auskunft erhalten Sie bei einem Juristen.