Die Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte, auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet, ist die klassische Grabstätte.

Bei ihrer Ausgestaltung haben Sie im Rahmen der Bestimmungen der Grabmal- und Bepflanzungssatzung freie Hand und können der Individualität des Verstorbenen und Ihrer immerwährenden Liebe wunschgemäß Ausdruck verleihen. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen ausgesucht, also „gewählt“ werden. In einer Grabstelle können ein Sarg sowie zwei Urnen bestattet werden.

Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist verlängerbar.

Sofern mit der Friedhofsverwaltung nicht anders abgestimmt, ist bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte für die Grabpflege verantwortlich.