Die Reihengrabstätte

Das Reihengrab ist für die Beerdigung eines einzelnen Verstorbenen vorgesehen. Auch hier haben Sie hinsichtlich der Ausgestaltung der Grabstelle im Rahmen der Grabmal- und Bepflanzungssatzung freie Hand.

Es liegt in der Reihe mit den anderen gleichartigen Gräbern und wird der Reihenfolge der Beerdigungen entsprechend angelegt. Allein die Friedhofsverwaltung legt die Lage des einzelnen Reihengrabes fest. Die Nutzungszeit beträgt bei Reihengrabstätten für Urnenbeisetzungen 20 Jahre, für Erdbestattungen 30 Jahre und ist nicht verlängerbar.

Sofern mit der Friedhofsverwaltung nicht anders abgestimmt, ist bei Reihengrabstätten der Nutzungsberechtigte für die Grabpflege verantwortlich.