Die Reihen-/Wahlgemeinschaftsgrabstätten

Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit einem pflegefreien Grab gut beraten. Wir unterscheiden zwischen einem Wahlgemeinschaftsgrab und einem Reihengemeinschaftsgrab.

Der Unterschied zeichnet sich dadurch aus, dass die Wahlgemeinschaftsgrabstätten frei wählbar und mehrstellig zu erwerben sind. Diese Möglichkeit ist bei den Reihengemeinschaftsgrabstätten nicht vorhanden. Dort kann die Grabstelle nur einstellig belegt werden und wird durch das Friedhofspersonal ausgesucht.

Die Nutzungszeit beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre, bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre und ist bei einem Wahlgemeinschaftsgrab verlängerbar.

Die Grabarten werden nach erfolgter Bestattung vom Friedhofspersonal bepflanzt bzw. eingesät und mit einer Grabplatte versehen. Die Inschrift der Grabplatte beinhaltet den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen und die Geburts- und Sterbejahre.